Kulturschecks NRW

Mit den neuen Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen das ehrenamtliche Kulturleben im ländlichen Raum. Gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können für öffentlich zugängliche oder niedrigschwellige Kulturveranstaltungen und Veranstaltungsreihen eine pauschale Förderung in Höhe von 500 Euro erhalten.

Gefördert werden unter anderem Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals sowie mobile Kulturangebote. Der Zuschuss kann beispielsweise für Honorare von Künstlerinnen und Künstlern, Technik, Raummieten, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit eingesetzt werden. Ziel des Programms ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und Begegnungen vor Ort zu ermöglichen.

Für das Förderprogramm stehen im Jahr 2026 insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 1.000 Kulturprojekte gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert nach der Veranstaltung über das Online-Portal Kultur.Web und muss innerhalb von vier Wochen eingereicht werden.

Weitere Informationen und die FAQ zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW.

Antragsfrist