1.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Kulturbüro Ihrer Region auf und lassen Sie sich beraten. Ein Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Projektförderung.

2.

Beantragen Sie die Fördermittel mit dem Projektdatenblatt online bis zum 30. September.

3.

Das jeweilige regionale Gremium berät über die eingereichten Förderanträge und teilt dem Kulturbüro seine Empfehlungen mit.

4.

Das Kulturbüro benachrichtigt die Antragsteller:innen über die Förderempfehlung bzw. Nachqualifizierung.

5.

Bei Förderempfehlung: Reichen Sie bis zum 30. November Ihren Zuwendungsantrag bei der zuständigen Bezirksregierung ein.

6.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW entscheidet über den Antrag.

7.

Nach Freigabe des Landeshaushaltes ist eine Bewilligung der Fördermittel möglich.

8.

Die zuständige Bezirksregierung stellt den Antragsteller:innen den Bewilligungsbescheid aus.

Der Weg zur Projektförderung

Das Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln des Regionalen Kulturprogramms vernetzte, qualitativ hochwertige, nachhaltige und auf Kontinuität ausgerichtete Projekte aus allen künstlerischen Sparten in den zehn Kulturregionen des Landes.

Die Hellwegregion als Fördergebiet umfasst die Kreise Soest und Unna sowie die Städte Hamm und Ahlen.de